Bauberatung / Baubewilligung ausserhalb der Bauzone

Die Abteilung Bauen des Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beurteilt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sämtliche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Bau- und Nutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzone sind durch das eidgenössische Raumplanungsgesetz enge Grenzen gesetzt, welche durch das AGR geprüft werden.

Der Entscheid des AGR über die Zonenkonformität oder eine Ausnahmebewilligung ist für die Baubewilligungsbehörde verbindlich.

Vor Eingabe eines Baubewilligungsgesuchs für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone empfiehlt sich eine schriftliche Voranfrage, welche bei der Gemeindeverwaltung eingereicht und an das AGR weitergeleitet wird.