Die Betreibungs- und Konkursämter und ihre Dienststellen besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Sie sind für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig.

Die Betreibungs- und Konkursämter erbringen für Sie folgende Dienstleistungen:


  • Auskünfte aus dem Betreibungsregister, Auskunftsbegehren
  • Durchführung von Betreibungsverfahren
  • Einleitung einer Betreibung, Betreibungsbegehren
  • Fortsetzung einer Betreibung, Fortsetzungsbegehren
  • Verwertungsbegehren
  • Durchführung von Konkursverfahren
  • Aufnahme von Retentionsurkunden
  • Arrestvollzüge
  • Eigentumsvorbehaltsregister

Kontakt

Betreibungsamt Seeland
Stadtplatz 33
3270 Aarberg
Tel. 031 636 30 40
Fax 031 634 51 67
ba.seeland@be.ch

Website

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00h bis 12.00h
14.00h bis 17.00h

Freitag:
08.00h bis 14.00h durchgehend

Telefonbedienung

Montag bis Donnerstag:
09.00h bis 11.30h
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Freitag:
09.00h bis 14.00h durchgehend

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