Für Fragen und weitere Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachfrau für Einbürgerungsfragen, c/o Einwohnerkontrolle Lyss.

Sie prüft im Auftrag der Gemeinde Kappelen die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pom.be.ch/

Fachstelle Einbürgerungen (Gde Lyss)
Tel: 032 387 01 11