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Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Kappelen

Freitag, 04. Mai 2012, 19.30 Uhr, im Musikzimmer des Schulhauses Kappelen

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 02.12.2012
2. Verwaltungsrechnung 2011
2.1. Nachkredit für übrige Abschreibungen
2.2. Genehmigung Verwaltungsrechnung 2011
3. Orientierungen des Gemeinderates
4. Verschiedenes

Anwesende Stimmberechtigte: 23 Personen (2,43 %)

Ergebnisse der Versammlung:

Sowohl die Rechnung 2011 wie auch der Nachkredit für übrige Abschreibungen wurden von der Versammlung diskussionslos beschlossen. Weder im Verschiedenen noch zu den Orientierungen des Gemeinderates gab es Wortmeldungen, womit die Versammlung in der Rekordzeit von 40 Minuten über die Bühne ging.

Der Gemeinderat orientierte die Versammlung über die laufenden Bauarbeiten an der Dorfstrasse, den Start der neuen Regio-Feuerwehr Aarberg sowie über die Vorbereitung eines Studienauftrages für die Gestaltung des Dorfkernareals.

Schluss der Versammlung um 20.10 Uhr

Aufgaben:Die Stimmberechtigten beschließen an der Gemeindeversammlung über den Erlass, die Abänderung und die Aufhebung
a)des Organisationsreglementes
b)des Wahl- und Abstimmungsreglementes
c)des Baureglementes und des Zonenplanes
d)von Ueberbauungsordnungen, insofern sie nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen.

Die Stimmberechtigten beschließen im Weiteren über
a)den jährlichen Voranschlag und die Rechnung
b)Sachgeschäfte, die der Versammlung aufgrund des zustande gekommenen fakultativen Referendums unterbreitet werden
c)die Einleitung des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung der Gemeinden. Bloße Grenzbereinigungen fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
d)Initiativen, die ihnen zu unterbreiten sind
e)den Eintritt oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
f)neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 100'000 und wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 25’000
g)neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 40'000 und wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 10'000, sofern das fakultative Referendum zustande gekommen ist
h)Nachkredite, die für den einzelnen Fall 10 % des ursprünglichen Kredites, wenigstens aber Fr. 40'000.--, übersteigen

3 Zur Bestimmung der Zuständigkeit werden den Ausgaben gleichgestellt:
a) Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
b)Anlagen in Immobilien; ausgenommen Unterhalt bereits erworbener Immobilien
c)Finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen
d)Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
e)Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
f)Anhebung und Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Maßgebend ist der Streitwert.
g)Annahme von Schenkungen, Erbeinsetzungen und Legaten, die mitbelastenden Bedingungen oder Auflagen verbunden sind
h)Die von Gemeindeverbänden unterbreiteten Sachgeschäfte, wobei sich die Zuständigkeit nach dem auf die Gemeinde entfallenden Anteil richtet
h)Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
Artikel 17 Organisationsreglement Gemeinde Kappelen

4 Die Stimmberechtigten sind zuständig für:
a)die Vergabe des Mandates an ein externes Rechnungsprüfungsorgan
b)die Wahl des Vizepräsidiums aus der Mitte der gewählten Gemeinderatsmitglieder

Das Datum der nächsten Versammlung ist noch nicht bekannt.



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