19. Dezember 2025
Gemäß Artikel 24 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Kappelen unterliegt nachfolgender Beschluss des Gemeinderates Kappelen dem fakultativen Referendum.

Fakultatives Referendum zu Kreditbeschluss des Gemeinderates

 

Gemäß Artikel 24 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Kappelen unterliegt nachfolgender Beschluss des Gemeinderates Kappelen dem fakultativen Referendum:

 

Verpflichtungskredit Neubau Gehweg Lindenweg

Gemeinderatsbeschluss Verpflichtungskredit Fr. 60‘000.00

vom 08.12.2025

für Neubau Gehweg Einmündung Lindenweg-Dorfstrasse

Die Strassenentwässerung und Fussgängerführung auf dem Lindenweg im Bereich vor der Einmündung in die Dorfstrasse ist sanierungsbedürftig. Zur Instandstellung ist der Neubau eines Gehwegs resp. die Verlängerung des Gehwegs der Dorfstrasse in den Lindenweg vorgesehen. Gleichzeitig wird eine neue, gesetzeskonforme Strassenentwässerung erstellt.

 

Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis 19. Januar 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 3 % der Stimmberechtigten, dass heißt zurzeit durch 33 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der obgenannten Frist bei der Gemeindeverwaltung Kappelen eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unterschriftensammlung können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.kappelen.ch herunter geladen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung.

 

Kappelen, 08. Dezember 2025

EINWOHNERGEMEINDERAT KAPPELEN

Kreditbeschluss