Fakultatives Referendum Reglementsbeschluss Gemeinderat
Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2026
Revision Datenschutzreglement
Inkrafttreten per 01.09.2026 (rückwirkend)
Inhalt
Anpassung der Bestimmungen zur Datenaufsichtsstelle und weitere formelle Korrekturen
Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis 30. November 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 3 % der Stimmberechtigten, dass heißt zurzeit durch 33 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der obgenannten Frist bei der Gemeindeverwaltung Kappelen eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unterschriftensammlung können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.kappelen.ch herunter geladen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung.
Reglementsauflage
Die obgenannte Reglementsänderung liegt während 30 Tagen, also vom 30.10. bis 30.11.2026 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Kappelen auf und kann mit untenstehendem Link heruntergeladen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglementsänderung öffentlich bekannt geben. Die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 01.09.2026 vorgesehen. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden können.
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| Datenschutzreglement Einwohnergemeinde Kappelen 2026 (PDF, 62 kB) | Download | 0 | Datenschutzreglement Einwohnergemeinde Kappelen 2026 |