Für Fragen und weitere Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachfrau für Einbürgerungsfragen, c/o Einwohnerkontrolle Lyss.

Sie prüft im Auftrag der Gemeinde Kappelen die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pom.be.ch/

Kontakt

Fachstelle Einbürgerungen Lyss
Marktplatz 6
368
3250 Lyss
Tel. 032 387 01 11
Fax 032 387 03 81
sicherheit@lyss.ch

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Mo 08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di 08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

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