Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) Link öffnet in einem neuen Fenster.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., das Sterilisationsgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) Link öffnet in einem neuen Fenster.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zugewiesen sind.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde SeelandStadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg
Tel. 031 636 30 30
Fax 031 634 51 96
info.kesb-se@be.ch
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr (Mo - Do)
14.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr (Fr)
14.00 - 16.00 Uhr
Telefonzeiten:
08.30 - 11.30 Uhr (Mo - Do)
14.00 - 17.00 Uhr
08.30 - 11.30 Uhr (Fr)
14.00 - 16.00 Uhr
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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