Revision Personal- und Entschädigungsverordnung
Die Revision beinhaltet in erster Linie die Aktualisierung der Verordnung in Bezug auf neue und aufgehobene Funktionen, die Anpassung der Stundenansätze für ausserordentliche Behördenarbeit sowie die Abgeltung der Nutzung privater Informatikgeräte für Behördemitglieder.
Die Verordnungsänderung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates, tritt per 01.01.2026 in Kraft und bedarf keiner kantonalen Genehmigung. Gegen die Inkraftsetzung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, also vom 18.07. bis 18.08.2025 beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden. Während dieser Zeit liegt die Verordnungsänderung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung auf.
Kappelen, 08. Juli 2025 EINWOHNERGEMEINDERAT KAPPELEN
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Personal- und Entschädigungsverordnung Gemeinde Kappelen (Stand 2026) (PDF, 259.65 kB) | Download | 0 | Personal- und Entschädigungsverordnung Gemeinde Kappelen (Stand 2026) |