Fakultatives Referendum Kreditbeschluss Gemeinderat
Verpflichtungskredite Abbruch Liegenschaften Dorfkern
Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2026
Verpflichtungskredit Abbruch Dorfstr. 56 Fr. 53‘000.00
Verpflichtungskredit Abbruch Dorfstr. 60 Fr. 58‘000.00
Verpflichtungskredit Abbruch Aarbergstr. 2 Fr. 58‘000.00
Der Abbruch der Liegenschaften Dorfstrasse 56/60 (Werkhof/Lanzhaus) und Aarbergstrasse 2 (Wohnhaus) erfolgt vorgängig zur Überbauung des Dorfkernareals. Da es sich um eine Desinvestition handelt, welche nicht aktiviert werden kann, werden die Abbruchkosten der Jahresrechnung belastet und damit vollständig abgeschrieben. Die notwendigen Mittel hierfür sind im Finanzplan im Zusammenhang mit der Überbauung Dorfkern eingerechnet und tragbar.
Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis 10. August 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 3 % der Stimmberechtigten, dass heißt zurzeit durch 33 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der obgenannten Frist bei der Gemeindeverwaltung Kappelen eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unterschriftensammlung können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.kappelen.ch heruntergeladen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung.