12. September 2026
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass er Gemeinderat von Kappelen an seiner Sitzung vom 22.06.2026 die Totalrevision der Friedhofverordnung der Einwohnergemeinde Kappelen erlassen hat. Der Beschluss der revidierten Verordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2026 gefasst. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 01.09.2026 in Kraft.

Die Revision beinhaltet in erster Linie Anpassungen der Materialisierungsbestimmungen für Grabmäler.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation, also vom 11.09. bis 12.10.2026 beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Während dieser Zeit liegt die Verordnungsänderung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung auf.

Kappelen, 22.02.2026

EINWOHNERGEMEINDERAT KAPPELEN

 

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Revision Friedhofverordnung 2026 (PDF, 44 kB) Download 0 Revision Friedhofverordnung 2026